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Bereitschaftsdienst: Maßgeblich für die Höchstgrenzen von Zuschlägen ist der Grundlohn

Newsletter 09/24 runterladen Maßgeblich für die Höchstgrenzen von Zuschlägen ist der Grundlohn Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, sind in Höhe gesetzlich festgelegter Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Der für die Bemessung der steuerfreien Zuschläge maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn […]