Werbungskosten: Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind laut Bundesfinanzhof (BFH) als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) standen die Aufwendungen der Pensionärin, die ihr im Rahmen ihrer Gewerkschaftstätigkeit entstanden waren, in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Erhalt und der Sicherung ihrer Versorgungsbezüge. Der BFH hielt die rechtliche Würdigung des FG für möglich. Damit war das Urteil revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.