PSD2 Online-Shop

Payment Services Directive 2 – neue Richtlinie für Online-Händler

Wenn sie ihre Kundschaft nicht möglichst umgehend über die Veränderungen beim Bezahlvorgang informieren, werden sie vermehrt mit Kaufabbrüchen und somit mit Umsatzverlusten konfrontiert werden.

Die überarbeitete Zahlungsdienste-Richtlinie, die “Payment Services Directive 2“ (kurz: PSD2), führt im Bereich Payment und Online-Verkäufe zu Veränderungen. Die Neuerungen sind seit Anfang des Jahres 2018 bekannt. Aber häufig sind kleinere Online-Händler immer noch nicht gut genug vorbereitet.

Spätestens ab dem 14. September 2019 müssen Zahlungsdienstleister wie z.B. Paypal eine Zwei-Faktor-Identifizierung bei Online-Bezahloptionen von sich aus anbieten.

Viele Händler sehen für das Bezahlverfahren, aufgrund der Zwei-Faktor-Authentifizierung, dieses möglicherweise als für den Kunden zu komplex an. Damit einhergehend werden also Einbußen hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit vermutet.

Daher werden von der Online-Händler-Schaft vermehrt mit Abbrüchen beim Kauf und damit verbunden auch mit Umsatzeinbußen gerechnet. Diese Einschätzung könnte zumindest teilweise richtig sein, da solche Erfahrungen bereits im Zusammenhang mit dem “3D-Secure-Verfahren“ für Kreditkartenzahlungen vorliegen.

Zudem sollten sie in den kommenden Monaten bereit sein, mehr Service am Kunden zu leisten, da es mit Sicherheit vermehrt zu Rückfragen seitens der Kundschaft kommen wird. 

Grundsätzlich werden viele Online-Händler ihre Online-Shops entsprechend umgestaltet haben. 

Aber ebenso viele werden wohl auch von den Ausnahmen zur Zwei-Faktor-Identifizierung Gebrauch machen wollen.

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