Neuer Schwellenwert für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen

Relevanter Zeitraum für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Umsatzsteuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr allerdings mehr als 7.500 €, so bildet der Ka- lendermonat den Voranmeldungszeitraum. Diese Schwelle wurde nun auf 9.000 € Umsatzsteuerschuld angehoben. Potenziell werden also mehr Unternehmen weniger Voranmeldungsaufwand haben.