Identifizierung: Wie Steuerzahler an die Wirtschafts- Identifikationsnummer gelangen

Wie Steuerzahler an die Wirtschafts-Identifikationsnummer gelangen

Zum 01.11.2024 wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Jeder Selbständige, jede juristische Person und jede Personenvereinigung erhält seitdem dieses neue Zuordnungsmerkmal zugeteilt. Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer, so dass sich der betriebliche Bereich eindeutig von der privaten Sphäre abgrenzen lässt.

Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer neunstelligen Ziffernfolge. Sie wird um ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal (fünf Ziffern) für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit ergänzt. Der Aufbau der W-IdNr. entspricht dem der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), ergänzt um das Unterscheidungsmerkmal (z.B. DE123456789-00001).

Hinweis:Steuerzahler mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten erhalten zunächst (bis 2026) nur eine Nummer mit dem Unterscheidungsmerkmal „-00001“.

Die Einführungsphase der W-IdNr. soll 2026 abgeschlossen sein. Bis dahin vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer schrittweise an alle in Deutschland wirtschaftlich Tätigen. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der vollumfänglichen Vergabe optional, wirtschaftlich Tätige können also bis auf weiteres wie gewohnt ihre Steuernummer angeben.

An dem Verfahren zur Beantragung der USt-IdNr. ändert sich nichts. Eine bereits erteilte USt-IdNr. bleibt neben der W-IdNr. bestehen. Wirtschaftlich Tätigen, denen vor Einführung der W-IdNr. eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird die W-IdNr. nicht gesondert mitgeteilt. In diesem Fall werden sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte Mitteilung darüber informiert, dass ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Abrufbar ist diese Mitteilung auch unter www.bzst.de/widnr. Sollte die USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, kann eine elektronische Mitteilung der W-IdNr. unter www.bzst.de/erneuteMitteilungWidnr beantragt werden.

Wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr. wird die W-IdNr. über das elektronische ELSTER-Post- fach mitgeteilt. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich (Zuteilung von Amts wegen).