Welche Daten müssen gemeldet werden?

Wenn Sie ein elektronisches Kassensystem einsetzen, müssen Sie dem FA künftig per Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz die folgenden Daten mitteilen:

  • IhrenNamen
  • IhreSteuernummer
  • dieArtderzertifiziertentechnischenSicherheitseinrichtung
  • dieArtdesverwendetenelektronischenAufzeichnungssystems
  • dieAnzahlderverwendetenelektronischen Aufzeichnungssysteme
  • dieSeriennummerdesverwendetenelektronischen Aufzeichnungssystems
  • dasDatumderAnschaffungdesverwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • dasDatumderAußerbetriebnahmedesverwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems