Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und Bürokratieabbau

Mit dem zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sollen weitreichende Vereinfachungen durch den Abbau überflüssiger bürokratischer Hürden erreicht werden. Aus steuerbzw. handelsrechtlicher Sicht sind insbe- sondere die nachfolgend dargestellten Gesichtspunkte von Interesse.