Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von derzeit zehn Jahren auf acht Jahre reduziert. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem der Buchungsbeleg entstanden ist. Es ist zu beachten, dass ggf. auch Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen anzupassen sind. Insgesamt führt die geplante Regelung zu einer Entlastung beim Archivierungsaufwand. Zu beachten ist aber, dass die Aufbewahrungsfrist für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse, Lageberichte und Konzernabschlüsse weiterhin zehn Jahre beträgt. Bei empfangenen und versandten Handelsbriefen bleibt es bei einer Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Vom Bundesrat wurde außerdem die Aufhebung des Papierformerfordernisses für die Aufbewahrung von Jahresabschlüssen in das Gesetz eingebracht.