Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen

Neben vielen anderen Themen befasst sich das Jahressteuergesetz 2024 mit wohngemeinnützigen Zwecken. Hierbei geht es um die vergünstigte Wohnraumüberlassung an hilfsbedürftige und sozial benachteiligte Personen. Das sind Menschen, deren Bezüge nicht höher sind als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe. Bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden soll es das Sechsfache des Regelsatzes sein. Die Hilfsbedürftigkeit muss zu Beginn des Mietverhältnisses vorliegen.

Um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen, muss die Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Ob sie tatsächlich unter der marktüblichen Miete liegt, braucht nur zu Beginn des Mietverhältnisses und bei Mieterhöhungen geprüft zu werden. Aufgrund der Gemeinnützigkeit sollen künftig auch steuerbegünstigte Spenden an entsprechende Wohnprojekte möglich sein. Die Regelung soll ab dem 01.01.2025 gelten.