Mögliche Sanktionen bei Nichtmeldung

Verstöße gegen die Meldepflichten können mit einem Zwangsgeld belegt werden; zudem drohen empfindliche Zuschätzungen. Die Finanzbehörden können im Rahmen der Kassennachschau unangekündigt während der Geschäftszeiten die elektronische Kasse und damit auch die Einhaltung der Meldepflicht überprüfen. Weitere haftungsrechtliche, bußgeldrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.