Mindestlohn, Minijobs und Midijobs ab 2025

Ab 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 € auf 12,82 € pro Arbeitsstunde. Die Grenze der Entgelte für den Arbeitnehmer bei steuer- und sozialversicherungsfreien Minijobs erhöht sich damit ab 2025 von derzeit 538 € auf 556 € monatlich. Wegen der Erhöhung der Minijob-Grenze wird auch die Midijob-Grenze zum 01.01.2025 erhöht. Der Übergangsbereich, der bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beginnt, beginnt somit statt bei derzeit 538,01 € zukünftig bei 556,01 € und endet bei 2.000 € monatlich. Damit soll der Belastungssprung, dem Beschäftigte beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begegnen, verringert werden.