Meldepflicht für elektronische Kassen ab 2025

Zur Vermeidung von Steuerhinterziehung sind die Anforderungen an elektronische Kassen in den letzten Jahren zunehmend verschärft worden. Im Jahr 2020 etwa wurde die Pflicht zum Einsatz eines Aufzeichnungssystems mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) beschlossen. Außerdem müssen elektronische Kassen für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg mit bestimmten Daten ausgeben können. Unternehmer müssen dem Finanzamt (FA) Art und Anzahl ihrer Kassen melden. Ab dem 01.01.2025 ist nun eine Meldung von elektronischen Kassensystemen mittels Datenübertragung über das Portal „Mein Elster“ oder die sog. ERiC-Schnittstelle an die Finanzbehörden möglich und grundsätzlich verpflichtend.