Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice sind heute in vielen Unternehmen üblich und werden von Arbeitnehmern auch eingefordert. Verstärkt möchten viele Arbeitnehmer zudem die Möglichkeit haben, im Rahmen von kurzzeitigen Aufenthalten im Ausland zu arbeiten, etwa auch in Verbindung mit touristischen Aktivitäten.
In der Praxis sieht das beispielsweise so aus: Der Beschäftigte arbeitet an seinem ausländischen Aufenthaltsort nur tage- oder stundenweise und widmet sich ansonsten den dortigen Sehenswürdigkeiten oder anderen Aktivitäten. Motto: morgens arbeiten, mittags zum Strand. „Workation“ wird das genannt, ein Kofferwort aus „work“ und „vacation“.
Aus steuerlicher Sicht gibt es einiges zu beachten. So können für den Arbeitgeber lohnsteuerliche Verpflichtungen im Ausland bestehen, wenn der Arbeitnehmer dort tätig wird. Generell sollte bei einem solchen Vorhaben für die richtige Weichenstellung steuerlicher Rat, ggf. auch im ausländischen Staat, eingeholt werden.