Geplante Änderung bei den Steuerklassen

Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes sollen die bisherigen Steuerklassen 3 und 5 durch das sog. Faktorverfahren ersetzt werden. Hierdurch soll die Lohnsteuerbelastung gerechter auf Eheleute bzw. Lebenspartner verteilt werden. Auch alleinverdienende Ehegatten/Lebenspartner sollen das Faktorverfahren nutzen können. Hierin soll dann die bisherige Steuerklasse 3 abgebildet werden. Vorgesehen ist die Überführung in das neue Verfahren zum 01.01.2030. Trotz der starken Präsenz dieses Themas in den Medien besteht also noch kein akuter Handlungsbedarf.

Hinweis:Anders als es von einigen Medien irreführend dargestellt wurde, hat die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine Auswirkungen auf das Ehegattensplitting!