Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll früher greifen

Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende künftig bei dauerndem Getrenntleben von Ehegatten bzw. Lebenspartnern ab dem Monat der Trennung als Freibetrag für das Lohnsteuerabzugsverfahren gebildet werden können. In den Folgejahren kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausschließlich über die Steuerklasse 2 berücksichtigt werden.