Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung ist ein besonderes umsatzsteuerliches Verfahren, bei welchem nur die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis versteuert wird. Die Differenzbesteuerung wird häufig bei gebrauchten Gegenständen angewendet, für die in der Regel bereits Umsatzsteuer gezahlt wurde. Bei gebrauchten Gegenständen, deren Einkaufspreis bisher 500 € nicht übersteigt, hat der Wiederverkäufer ein Wahlrecht. Er kann anstelle der Einzeldifferenz eine Gesamtdifferenz bilden. Diese Grenze wird nun auf 750 € angehoben.