Ausblick und Praxisempfehlung

Mit dem neuen elektronischen Rechnungsformat werden die ersten Voraussetzungen für ein Meldesystem von elektronischen Rechnungen an die Finanzämter geschaffen. Hierdurch kann dann eine Prüfung der Rechnungen in Echtzeit erfolgen und Umsatzsteuerbetrug effektiver bekämpft werden. Das Bundesfinanzministerium arbeitet derzeit an einer Unterstützung mit Tutorials zur E-Rechnung. Darüber hinaus arbeiten führende Softwarehersteller an Lösungen. Eine externe Softwarelösung ist aber nicht unbedingt Voraussetzung für die E-Rechnung.

Es gibt keine Vorgaben zum Übermittlungsweg von E-Rechnungen. Denkbar ist eine Übersendung per E-Mail ebenso wie ein Hochladen über Portale. Zumindest sollten Unternehmen bis 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bis spätestens Anfang 2028 sollten dann auch die Voraussetzungen geschaffen werden, selbst elektronische Rechnungen zu versenden.