Anpassung bei der Umsatzsteuerbefreiung

Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wird an unionsrechtliche Vorgaben angepasst und bekommt hierdurch einen potenziell weiteren Anwendungsbereich. Insbesondere werden nun auch Leistungen im Bereich Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung von der Steuer befreit. Das bisherige Bescheinigungsverfahren, wonach ein Bildungsdienstleister (z.B. ein Dozent) die Steuerbefreiung nur in Anspruch nehmen kann, wenn ihm von der zuständigen Landesbehörde bzw. in bestimmten Fällen vom Auftraggeber eine Bescheinigung über dessen Steuerfreiheit ausgestellt wurde, soll erhalten bleiben. Die ursprünglich geplante Steuerbefreiung für Leistungen im Bereich Sport (z.B. von Vereinen) wurde hingegen gestrichen.