Anhebung der abziehbaren Kinderbetreuungskosten

Eine erfreuliche Änderung, die in letzter Minute Eingang in das Jahressteuergesetz 2024 gefunden hat, betrifft Eltern. Derzeit sind zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung (höchstens 4.000 € je Kind jährlich) als Sonderausgaben abziehbar. Künftig sollen 80 % der Aufwendungen bei einem Höchstbetrag von 4.800 € je Kind berücksichti- gungsfähig sein.