Die elektronische Rechnung komm

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die verpflichtende Ausstellung der neuen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) eingeführt. Ab 2025 muss jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Empfänger sind keine Übergangsregelungen vorgesehen Unternehmer haben auch bei Ausgangsumsätzen die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen. Hier gibt es allerdings sehr wohl Übergangsregelungen.