Gesetzgebung: Zukunftsfinanzierungsgesetz II soll Kapitalmärkte stärken

Zukunftsfinanzierungsgesetz II soll Kapitalmärkte stärken

Der Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der deutschen Wachstumsinitiative dar. Sie zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland zu stärken. Insbesondere sollen die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Investitionen in Venture Capital (VC) und erneuerbare Energien verbessert werden.

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Anpassung des Investmentsteuerrechts. Hierbei wird klargestellt, dass Investitionen von Investmentfonds in gewerblich tätige Personengesellschaften die steuerliche Qualifikation dieser Fonds nicht gefährden. Zudem sollen Erträge aus Investitionen in erneuerbare Energien von der Gewerbesteuer befreit werden. Dadurch sollen Investitionen in Infrastruktur- und Energieprojekte gefördert und eine Gleichstellung der Fonds mit Direktinvestitionen erreicht werden.

Ein weiteres Ziel ist die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere durch die Einführung englischsprachiger Wertpapierprospekte und die Möglichkeit, Aktien mit einem geringeren Nennwert als 1 € auszugeben. Diese Maßnahmen sollen die Aktienkultur fördern und den Börsengang als Exitoption für VC-Fonds attraktiver machen.

Im Bereich des Arbeitsrechts sieht der Entwurf eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener im Finanzsektor vor. Diese sollen künftig wie leitende Angestellte behandelt werden, um die Flexibilität der Arbeitsbedingungen in dieser Branche zu erhöhen. Zudem werden verschiedene EU-rechtliche Vorgaben in nationales Recht umgesetzt, um die Kapitalmarktunion zu vertiefen und den Finanzstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen.

Hinweis: Der Entwurf wurde den Ländern und den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Das Gesetz soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 in Kraft treten.