Betriebsausgaben: Freigrenze für Geschenke wurde ab 2024 auf 50 € erhöht

Freigrenze für Geschenke wurde ab 2024 auf 50 € erhöht

Das Wachstumschancengesetz hat eine Reihe wichtiger gesetzlicher Neuregelungen mit sich gebracht, die erstmals im jetzt laufenden Steuerjahr anzuwenden sind. Eine bedeutende Änderung betrifft Geschenke: Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken von bisher 35 € auf 50 € angehoben. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesfinanzministerium den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.