Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, die Bürger weiter zu entlasten. Hierzu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, das ab 2025 spür- bar für Entlastungen sorgen soll. Auch Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sollen profitieren. Die geplanten Maßnahmen im Überblick:
- Für 2025 und 2026 sollen die Grund- und Kinderfreibeträge deutlich erhöht werden. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – liegt aktuell bei 11.604 € und soll 2025 auf 12.084 € und 2026 auf 12.336 € steigen. Gleichzeitig soll auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben werden – von aktuell 9.312 € auf 9.600 € im Jahr 2025 und 9.756 € im Jahr 2026.
- 2025 und 2026 soll auch die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag steigen und der Einkommensteuertarif – mit Ausnahme des „Reichensteuersat- zes“ – erneut an die Inflation angepasst werden. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleichen soll.
- Das Kindergeld soll 2025 von 250 € auf 255 € mo- natlich steigen, 2026 um weitere 4 € auf 259 €.
- Für Unternehmen sollen Impulse durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und die Ausweitung der Forschungsförderung gesetzt werden.
- Die Steuerklassenkombination III und V soll ab 2030 abgeschafft und in das Faktorverfahren der LohnsteuerklasseIV überführt werden. Das Splittingverfahren bleibt Ehe- und Lebenspart- nern aber auch in Zukunft erhalten. Mit dem Faktorverfahren kann die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug individuell be- rücksichtigt werden.
- Steuerbegünstigte Organisationen sollen sich künftig außerhalb ihres Zwecks gelegent- lich zu tagespolitischen Ereignissen äußern dürfen, ohne hierdurch ihre Steuerbegünsti- gung zu verlieren. Außerdem erhalten gemein- nützige Organisationen mehr Zeit, um ihre Mittel (z.B. Spenden) zu verwenden, und mehr Flexibilität, wenn sie Photovoltaikanlagen an- schaffen oder betreiben.