Bundesfinanzministerium gibt Hinweise zur E-Rechnung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Schreibens zur Einführung der elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt werden bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu verwenden sein.
Im Entwurf behandelt das BMF unter anderem die aktuelle Rechtslage und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz. Dazu gehören die möglichen Rechnungsarten ab dem 01.01.2025, die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen und die zulässigen Formate einer E-Rech- nung. Darüber hinaus geht es unter anderem um den Umfang von E-Rechnungen, deren Übermittlung, Empfang und Berichtigung sowie die Aner- kennung von Verträgen als Rechnungen. Schließlich befasst sich das BMF mit der E-Rechnung und dem Vorsteuerabzug sowie der Aufbewahrung von E-Rechnungen.
Hinweis: Die Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 hat für die Wirtschaft enorme Bedeutung. Dennoch ist ein endgültiges BMF- Schreiben zum Thema erst für den Beginn des vierten Quartals 2024 angekündigt.