Außergewöhnliche Belastungen: Wie sich Hochwasserschäden von der Steuer absetzen lassen

Wie sich Hochwasserschäden von der Steuer absetzen lassen

Das Tief Orinoco brachte seit Ende Mai 2024 wiederholt Stark- und Dauerregen nach Deutschland. Binnen weniger Stunden kamen teils die Niederschlagsmengen eines ganzen Monats herunter und führten in Südwest- und Süddeutschland zu Dammbrüchen und Überflutungen von Wohn- gebieten. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft haben rund 50% der Hochwasseropfer keine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen, die ihnen diese Schäden ersetzt.

Wer kein Geld von der Versicherung erhält, sollte wissen, dass er zumindest einen Teil seiner Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Bei gemieteten Objekten ist für die Schäden am Gebäude der Vermieter zuständig. Private Vermieter können alle Kosten, die ihre Immobilie betreffen, als Werbungskosten absetzen. Reparaturleistungen, die den alten Zustand wiederherstellen, können sofort abgesetzt werden. Bauliche Maßnahmen, die den Zustand der Immobilie im Vergleich zum Zustand vor Eintritt desb Schadens verbessern, erfordern eine mehrjährige Abschreibung. Unter Umständen ist eine Sonderabschreibung möglich, die in Katastrophenerlassen geregelt wird. Übernimmt eine Versicherung die Schäden, ist ein steuerlicher Abzug für diese Leistungen aber ausgeschlossen

Wird Hausrat zerstört, und ersetzt keine Hausratversicherung den Schaden, lassen sich die Kosten für die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Wiederbeschaffungen und Instandsetzungen müssen aber notwendig, existentiell und in einem angemessenen Umfang sein. Das bedeutet, dass das Finanzamt nur den Neukauf von grundlegenden Einrichtungs-, Elektro- und Haushaltsgegenständen sowie Kleidungsstücken anerkennt. Der Erwerb von Luxusgegenständen wie Schmuck oder Kunstwerken ist nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Eigenheimbesitzer können Ausgaben für Instandsetzungen und Reparaturen in existentiell wichtigen Bereichen des Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (z.B. bei Austausch der defekten Heizungsanlage oder der Kellerfenster). Nicht absetzbar sind die Kosten für die Wiederherstellung einer Terrasse, des Gartens oder der Garage. Zahlungen einer Versicherung, erhaltene Spendengelder oder steuerfreie Unterstützungen des Arbeitgebers müssen von den abzugsfähigen Ausgaben abgezogen werden. Zudem kürzt das Finanzamt den angesetzten Betrag um eine zumutbare Belastung (Eigenanteil), die bis zu 7 % des Bruttoeinkommens beträgt.

Sollten die Kosten der Schadensbeseitigung und der Instandsetzung die zumutbare Belastungsgrenze nicht übersteigen, können Steuerzahler viele Arbeiten zumindest als Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich in Abzug bringen. Auf diese Weise lassen sich die Kosten für Räumung, Entsorgung, Gutachten und Reparaturen absetzen, sofern diese Leistungen von einem Unternehmen erbracht und unbar bezahlt wurden. Liegen die Rechnungen vor, werden pauschal 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten (höchstens 1.200 € pro Jahr) von der Steuerlast abgezogen.

Hinweis: Für Arbeitnehmer kann es sich auch lohnen, beim Arbeitgeber nach einer finanziel- len Unterstützung zu fragen, denn Beihilfen bleiben bis zu 600 € steuerfrei. In besonderen Härtefällen, die bei manchen Flutopfern gege- ben sind, darf der Betrag sogar höher sein.