Nettolohnvereinbarung: Wenn Arbeitnehmer das Kindergeld an ihren Arbeitgeber abtreten

Wenn Arbeitnehmer das Kindergeld an ihren Arbeitgeber abtreten

Treffen Arbeitsparteien eine Nettolohnvereinbarung, garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unabhängig von der Lohnsteuerklasse und der Höhe der abzuziehenden Sozialversicherungsbeiträge die Auszahlung eines bestimmten Nettolohns. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs mindert das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und ausgezahlte Kindergeld im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers.