Vereinfachungsregelung: Wenn die Umsatzsteuer in Rechnungen falsch ausgewiesen ist

Wenn die Umsatzsteuer in Rechnungen falsch ausgewiesen ist

Das Bundesfinanzministerium hat zum falschen Ausweis der Umsatzsteuer in für Endverbraucher bestimmten Rechnungen eine Vereinfachungsregelung getroffen. Danach entsteht keine Steuerschuld, wenn der Unternehmer

  • eine Leistung tatsächlich ausgeführt,
  • die Leistung nachweislich an einen Endverbraucher (Nichtunternehmer bzw. Unternehmer, der die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich empfängt) erbracht und
  • in einer Rechnung die Steuer überhöht ausgewiesen

hat. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für einen unberechtigten Steuerausweis durch Kleinunternehmer.

Hinweis: Nutzen Sie in umsatzsteuerlichen Fragen im Vorfeld unser Beratungsangebot, um einen unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis zu vermeiden!