Verbraucherdarlehensvertrag: Erhaltener Nutzungsersatz muss nicht versteuert werden

Erhaltener Nutzungsersatz muss nicht versteuert werden

Gute Nachrichten für Kreditnehmer: Wenn sie einen Verbraucherdarlehensvertrag widerrufen, der von der Bank rückabgewickelt wird, unterliegt der von der Bank gezahlte Nutzungsersatz nicht der Einkommensteuer. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Der Nutzungsersatz ist kein steuerbarer Kapitalertrag.