Imbiss- und Marktstände: Mieten für Standplätze sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen

Mieten für Standplätze sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist der steuerliche Gewinn des Gewerbebetriebs um ver- schiedene gewerbesteuerliche Hinzurechnungen zu erhöhen und um gewerbesteuerliche Kürzun- gen zu vermindern. So ergibt sich der Gewerbeertrag – die maßgebliche Rechengröße für die weitere Gewerbesteuerermittlung. Hinzuzurech- nen ist beispielsweise ein Teil der Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbetreibender für die Benutzung von fremden unbeweglichen Wirt- schaftsgütern (z.B. Gebäuden) zahlt.

Laut Bundesfinanzhof sind auch Mieten für Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Im- bissbetriebs gewerbesteuerlich hinzuzurechnen.