Auslandsdienstreisen: Ab 2024 neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Ab 2024 neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Gewöhnlich aktualisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten einmal im Jahr. Diese Beträge kommen bei beruflich bzw. betrieblich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung. Das BMF hat nun für zahlreiche Länder eine Anpassung ab dem 01.01.2024 vorgenommen.

Hinweis: Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur bei der Erstattung durch den Arbeitgeber. Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind weiterhin nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten abziehbar. Die Verpflegungspauschalen sind dagegen sowohl steuerfrei erstattungsfähig als auch als Werbungskosten abziehbar.