Lohnsteuer: Keine Pauschalierung mit 2 % bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Keine Pauschalierung mit 2 % bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Voraussetzung für eine 2%ige Pauschalversteuerung ist unter anderem das Vorliegen von Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen und das Bestehen einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung. Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Ein Geschäftsführer, der zugleich alleiniger Gesellschafter ist, erfüllt diese sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht. Damit kommt für ihn die günstige Pauschalbesteuerung mit 2 % nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht in Betracht.

Hinweis: Angesichts der eindeutigen Rechtslage verwundert es, dass es der Fall überhaupt bis zum BFH „geschafft“ hat.