Steuerunehrliche Vermieter im Visier
Private Zimmervermietungen über Onlineportale wie Airbnb haben eine beachtliche Größenordnung erreicht. Deshalb interessieren sich auch die Finanzbehörden für diese Geschäftsaktivitäten und richten Sammelauskunftsersuchen an Vermietungsplattformen, um an die Identitäten von Vermietern zu gelangen.
Die Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hatte 2020 nach einem mehrjährigen Rechtsstreit erreicht, dass die Plattform Airbnb ihre Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken offenlegen musste. Seinerzeit waren dem Fiskus die Daten von ca. 8.000 privaten Gastgebern aus Deutschland mit Vermietungsumsätzen von insgesamt 137 Mio. US-Dollar mitgeteilt worden. 2021 und 2022 konnten durch die Datenauswertung bundesweit Mehrsteuern von rund 4 Mio. € festgesetzt werden.
Mit einem weiteren Ermittlungsersuchen hat die Steuerfahndung Hamburg nun nachgelegt, um an aktuellere Daten des Portals zu gelangen. In den neuen Datensätzen sind die Vermietungsumsätze von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1 Mrd. € enthalten. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der einzelnen Bundesländer übergeben, so dass die Finanzämter im gesamten Bundesgebiet mit der Auswertung beginnen können
Hinweis: Wer seinen Wohnraum bisher steuerunehrlich vermietet hat, sollte schnellstmöglich für Transparenz sorgen. Um beim Fiskus reinen Tisch zu machen, empfiehlt es sich häufig, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzulegen. Hierzu sollten Sie vorab unbedingt Rücksprache mit uns halten.