Freibetrag: Wie Sie eine dauernde Berufsunfähigkeit nachweisen können

Wie Sie eine dauernde Berufsunfähigkeit nachweisen können

Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Gewerbebetriebs können mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Ist der Betriebsinhaber mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, kann der Gewinn zudem um einen Steuerfreibetrag von bis zu 45.000 Ä gemindert werden. Dieser Freibetrag kann nur einmal im Leben beansprucht werden.

Welche Anforderungen an den Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit zu stellen sind, hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) untersucht. Im Streitfall hatte eine selbständige Friseurmeisterin die Hauptniederlassung ihres Betriebs infolge gesundheitlicher Beschwerden veräußert. In einer Zweigstelle ihres Salons war sie jedoch noch weitere eineinhalb Jahre beruflich tätig.

Nach einem vor der Veräußerung erstellten Gutachten zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung konnte sie in ihrem Beruf nur noch stundenweise tätig sein. Diese Einschränkung galt voraussichtlich mindestens drei Jahre. Die Deutsche Rentenversicherung Nord hatte die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt, später aber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt und eine Umschulung finanziert. Das Versorgungsamt hatte der Friseurin einen Grad der Behinderung von 30 bescheinigt. Das Finanzamt lehnte es ab, ihr den Freibetrag für den Veräußerungsgewinn zu gewähren. Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit habe nicht vorgelegen, weil die Friseurin ihren Beruf nach der Veräußerung noch weitere eineinhalb Jahre ausgeübt habe. Für die Anerkennung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit hielt das Finanzamt zudem ein formalisiertes Nachweisverfahren (z.B. durch eine amtsärztliche Bescheinigung) für zwingend.

Der BFH hat jedoch entschieden, dass die dauerhafte Berufsunfähigkeit nach den allgemeinen Beweisregeln festgestellt werden kann und es hierfür keines formalisierten Nachweises bedarf. Sozialversicherungsrechtlich ist jemand berufsunfähig, wenn seine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist. Dabei wird ein Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von gesunden Personen mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen vorgenommen. Der Nachweis einer Berufsfähigkeit kann nicht nur durch amtsärztliche Bescheinigungen oder Bescheide der Sozialversicherungsträger erbracht werden, sondern auch durch andere Nachweise. Dazu zählen beispielsweise fachärztliche Bescheinigungen oder Äußerungen anderer Mediziner.

Hinweis: Aus diesem Urteil folgt, dass die Anerkennung einer dauernden Berufsunfähigkeit keinen starren Regeln folgt, sondern einer breitgefächerten Nachweiserbringung zugänglich ist. Betroffene Steuerzahler, die ihren Betrieb veräußern wollen, sollten ihr Krankheitsbild für steuerliche Zwecke möglichst umfassend dokumentieren und sämtliche Gutachten, Stellungnahmen und Bescheinigungen der konsultierten Mediziner aufbewahren.