Einführung der obligatorischen E-Rechnung wird diskutiert
Für inländische B2B-Umsätze soll in Deutschland zum 01.01.2025 eine E-Rechnungspflicht eingeführt werden. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass eine Rechnung für eine im Inland steuerbare Leistung in elektronischer Form auszustellen ist, wenn der leistende Unternehmer im Inland ansässig ist und es sich um eine steuerpflichtige Leistung handelt. Papier- oder PDF-Rechnungen wären dann nicht mehr erlaubt.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu am 17.04.2023 einen Diskussionsentwurf an die Verbände verschickt, die bis zum 08.05.2023 eine Stellungnahme abgeben konnten. Aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) ist es wichtig, gleich zu Beginn auch das anschließend geplante Meldesystem zur transaktionsbezogenen Meldung von B2B-Umsätzen an die Finanzverwaltung im Blick zu haben.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Pflicht zur E-Rechnung in Kombination mit einem Meldesystem vor. Deutschland plant davon losgelöst auch hierzulande die Implementierung eines E-Rechnungssystems. Zeitlich nachgelagert käme dann ein Meldesystem zur umsatzsteuerlichen Betrugsbekämpfung hinzu.
Der DStV gibt zu bedenken, dass für Softwareund Prozessumstellungen ausreichend Zeit benötigt wird. Eine Umstellungszeit von weniger als zwölf Monaten sieht er kritisch. Hier sollten kleine und mittlere Unternehmen eine Schonfrist erhalten. Dies würde jedoch zu Abgrenzungsfragen führen. Eine Lösung sieht der Verband grundsätzlich in einem späteren Inkrafttreten – dafür dann aber verpflichtend für alle.
Auch die Einführung des Meldesystems für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer sieht der Verband kritisch. Er schlägt vor, dass diese nur den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen, vom Ausstellen eigener E-Rechnungen aber befreit bleiben sollten, um die mit der Kleinunternehmerregelung beabsichtigte bürokratische Vereinfachung nicht zu konterkarieren.
Hinweis: Nun bleibt abzuwarten, wie das BMF die Stellungnahmen der Verbände würdigen und umsetzen wird.