eBay & Co: Anwendungsfragen zum PlattformenSteuertransparenzgesetz beantwortet

Anwendungsfragen zum PlattformenSteuertransparenzgesetz beantwortet

Am 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen unter bestimmten Voraussetzungen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer (Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden. Ziel des PStTG ist es, einen besseren Zugang zu Informationen zu ermöglichen, insbesondere zu Einkünften, die unter Verwendung digitaler Plattformen erzielt werden. Dadurch soll die Steuerhinterziehung durch Nutzer digitaler Plattformen bekämpft werden. Die Meldepflicht trifft alle Betreiber digitaler Plattformen. Der erste Meldetermin (für den Meldezeitraum 2023) ist der 31.01.2024.

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich Anwendungsfragen geklärt und klargestellt, dass auch verbundene Rechtsträger des Plattformbetreibers Anbieter sein können. Daher gibt es für konzerninterne digitale Plattformen grundsätzlich keine Ausnahme von der Meldepflicht.

Unter die relevanten Tätigkeiten fallen unter anderem persönliche Dienstleistungen, die auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen umfassen, ungeachtet dessen, ob diese über das Internet automatisiert oder persönlich oder in Präsenz von einem Berater oder Vermittler erbracht werden. Der Verkauf von Waren stellt ebenso wie das Anbieten von Gutscheinen eine relevante Tätigkeit dar.

Was die Korrekturpflichten bei unrichtigen Meldungen betrifft, besteht für die Plattformbetreiber ein erhebliches Risiko, da bereits die Übermittlung von nichtmeldepflichtigen Informationen eine bußgeldbeAktuelle Steuer wehrte Ordnungswidrigkeit darstellt.