Firmenwagen: Geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus

Geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus

Die Fahrtenbuchmethode erfordert einen Belegnachweis der Gesamtkosten des Kfz. Wird ein Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule des Arbeitgebers betankt, die weder die abgegebene Treibstoffmenge noch den Preis anzeigt, darf der private Nutzungsvorteil für den Dienstwagen daher nicht nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

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