Grunderwerbsteuer: Beim Kauf gemeindeeigener Grundstücke gelten Sonderregelungen

Beim Kauf gemeindeeigener Grundstücke gelten Sonderregelungen

Verkauft eine erschließungspflichtige Gemeinde ein unerschlossenes Grundstück, berechnet sich die Grunderwerbsteuer nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück. Das gilt nach Ansicht des BFH auch dann, wenn der Käufer verpflichtet ist, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen separaten Betrag zu zahlen.

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