Auslandsdienstreisen: Ab 2023 neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Ab 2023 neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung Gewöhnlich aktualisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten einmal im Jahr. Diese Beträge kommen bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung. Nachdem im letzten Jahr pandemiebedingt die Pauschalen des Jahres 2021 fortgalten, hat das BMF nun für 46 Länder eine Anpassung ab dem 01.01.2023 vorgenommen.

Hinweis: Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur bei der Erstattung durch den Arbeitgeber. Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind weiterhin nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten abziehbar. Die Verpflegungspauschalen sind dagegen sowohl steuerfrei erstattungsfähig als auch als Werbungskosten abziehbar.

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