Welche Vor- und Nachteile die Kleinunternehmerregelung bietet
Bei Unternehmen, deren Umsätze im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € und im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überschreiten, erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer. In diesem Fall greift die Kleinunternehmerregelung. Wer seine unternehmerische Tätigkeit gerade erst aufgenommen hat, kann den zu erwartenden Umsatz schätzen; liegt dieser voraussichtlich über 22.000 €, scheidet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung aus.
Hinweis: Besteht der Kundenkreis vor allem aus Privatkunden, die selbst keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, können Kleinunternehmer ihre Leistungen am Markt günstiger anbieten als Konkurrenzunternehmen, da sie keine Umsatzsteuer auf ihre Nettobeträge aufschlagen müssen.
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen aus und müssen für grenzüberschreitende Geschäfte keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. In der Buchführung müssen sie nicht zwischen netto und brutto unterscheiden. Eine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer Voranmeldungen besteht ebenfalls nicht.
Zu den Nachteilen gehört, dass Kleinunternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Sie werden wie Endverbraucher behandelt, die Umsatzsteuer entrichten müssen, so dass sie im Vergleich zu „regulären“ Unternehmern höhere Betriebsausgaben und damit einen höheren Liquiditätsbedarf haben. Gerade bei größeren Investitionen zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit kann es sinnvoll sein, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Dieser Verzicht kann bis zur Unanfechtbarkeit der Umsatzsteuerfestsetzung beim Finanzamt erklärt werden. Diese Option zur Regelbesteuerung ist für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.
Hinweis: Trotz zahlreicher Vorteile ist die Kleinunternehmerregelung nicht für alle Unternehmer und Geschäftsmodelle geeignet. Gerade Neugründer oder Selbständige im Nebenerwerb können regelmäßig von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Zur genauen Einordnung ist es sinnvoll, frühzeitig steuerfachkundigen Rat einzuholen.