Hilfsmaßnahmen: Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erleichtert

Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erleichtert 

Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität Menschen gegenüber, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus. Das Bundesfinanzministerium hat besondere steuerliche Regelungen zu in der Zeit vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 erbrachten Hilfeleistungen getroffen, die den Opfern zugutekommen. Für Spenden auf Sonderkonten, Arbeitslohnspenden und Sachspenden sowie für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen gelten bestimmte steuerliche Erleichterungen.

Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über diese steuerlichen Maßnahmen. 

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