Unternehmensbesteuerung: Globale Mindeststeuer kommt

Globale Mindeststeuer kommt

Ab 2023 soll in etlichen Ländern eine einheitliche Mindeststeuer von 15 % für Großunternehmen gelten. Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt den diesbezüglichen Richtlinienvorschlag der EUKommission, warnt aber zugleich vor einem Mehr an Bürokratie und Doppelbelastungen für die betroffenen Unternehmen. Mit dem Kommissionsvorschlag soll die auf OECD-Ebene ausgehandelte globale effektive Mindestbesteuerung in allen 27 Mitgliedstaaten der EU einheitlich umgesetzt werden. Die Eckpunkte der globalen Mindeststeuer im Überblick:

• Multinationale Konzerne, die in mindestens zwei der vier zurückliegenden Jahre in ihren Konzernabschlüssen einen Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € aufweisen, werden effektiv zu mindestens 15 % besteuert.

• Die effektive Besteuerung von 15 % wird im Regelfall durch eine „Top-up“-Berechnung hergestellt. Das heißt: Befindet sich die Muttergesellschaft in der EU, wird sie für ihre im Ausland befindlichen und niedrig besteuerten Tochtergesellschaften zu einer „Top-up“-Steuer herangezogen, bis in der Unternehmensgruppe insgesamt die 15 % erreicht sind.

• Im Unterschied zur OECD soll die Mindeststeuer in der EU auch für große rein inländische Unternehmen gelten, um eine unionsrechtswidrige Ungleichbehandlung von grenzüberschreitenden und rein nationalen Sachverhalten zu vermeiden

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