Doppelbesteuerung: Verfassungsbeschwerden gegen „Rentenurteile“ eingelegt

Verfassungsbeschwerden gegen „Rentenurteile“ eingelegt

In zwei vielbeachteten Urteilen hatte der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals geklärt, welche Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer etwaigen doppelten Rentenbesteuerung zugrunde zu legen sind (vgl. Ausgabe 08/21). Das Gericht wies die beiden Klagen von Rentnerehepaaren wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zwar zurück, stellte aber gleichwohl fest, dass viele Rentner in den kommenden Jahren einer verbotenen Doppelbesteuerung ausgesetzt sein dürften. Das geltende Regelwerk zur Besteuerung von Renten dürfte sich demnach künftig in einen verfassungswidrigen Bereich „hineinentwickeln“.

Beide Ehepaare haben gegen die jeweiligen BFHUrteile Verfassungsbeschwerden eingelegt. Daher wird sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Doppelbesteuerung auseinandersetzen, sofern es die Beschwerden annimmt.

Hinweis:  Der Streit um die Rentenbesteuerung könnte also in die nächste Runde gehen. Rentner können von den anhängigen Verfahren profitieren. Gerne legen wir für Sie Einspruch gegen Ihre aktuellen Steuerbescheide ein und beantragen das Ruhen des Verfahrens.

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