Corona-Bonus: Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bleiben länger steuerfrei

Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bleiben länger steuerfrei

Aufgrund der Corona-Krise dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Prämie von bis zu 1.500 € steuerfrei zuwenden, die bis zu dieser Höhe auch in der Sozialversicherung beitragsfrei bleibt. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer eine Geldleistung oder einen Sachbezug erhält.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Steuerfreiheit galt zunächst nur für Unterstützungsleistungen, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 flossen. Mittlerweile wurde sie aber auf den Zeitraum bis zum 31.03.2022 erweitert. Hat ein Arbeitnehmer im Jahr 2020 bereits 1.500 € als CoronaBonus erhalten, kann er 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung erhalten. Wurde bisher aber kein bzw. ein niedrigerer Bonus gezahlt, kann der Arbeitgeber noch bis zum 31.03.2022 die vollen 1.500 € bzw. den Differenzbetrag hierzu steuerfrei auszahlen. Geht das Geld jedoch erst ab April 2022 auf dem Konto des Arbeitnehmers ein, ist es lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Hinweis: Steuerfreie Corona-Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

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