Umsatzsteuerliche Organschaft: Welches Finanzamt ist für Bescheinigungen zuständig?

Welches Finanzamt ist für Bescheinigungen zuständig?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu der Frage geäußert, welches Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft für die Ausstellung von Bescheinigungen zuständig ist. In diesem Zusammenhang ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst worden.

Danach werden Bescheinigungen für Zwecke der Umsatzsteuer von dem für die Besteuerung der Umsätze zuständigen Finanzamt ausgestellt. Bei Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist das Finanzamt des Organträgers für die Ausstellung von Bescheinigungen zuständig. Das Finanzamt stellt diese Bescheinigungen entweder auf Antrag des Organträgers oder von Amts wegen aus. Das BMF erläutert zudem, welche Informationen der Antrag enthalten muss.

Hinweis: Bei einer Organschaft handelt es sich um mehrere rechtlich selbständige Unternehmen, die in einem Über- bzw. Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Im Fall einer Organschaft werden diese Unternehmen zusammengefasst, so dass sie wie ein einziges Steuersubjekt behandelt werden. Dadurch können Verluste mit Gewinnen sofort saldiert werden, was erhebliche Liquiditäts- und Zinsvorteile mit sich bringt.

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