Arbeitnehmerentsendung: Gesetzgeber will Rechtssicherheit nach dem Brexit schaffen

Gesetzgeber will Rechtssicherheit nach dem Brexit schaffen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland in Folge des Brexits regeln soll. Durch das Gesetz sollen die juristischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin anzuwenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer und Selbständige nicht kurzzeitig in das Sozialversicherungssystem des anderen Staates wechseln und anschließend wieder zurückwechseln müssen. 

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