Corona-Krise: Fiskus gewährt weiterhin Stundung und Vollstreckungsaufschub

Fiskus gewährt weiterhin Stundung und Vollstreckungsaufschub

Steuerzahler, die unmittelbar unter den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Krise leiden, können ihre fälligen Steuern weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen stunden lassen oder einen Vollstreckungsaufschub erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus verlängert.

Hinweis: Entsprechende Anträge müssen bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

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